Ausgangssperre und Eindämmung in Annecy im Gange

Die Gesundheitskrise im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat die Stadt Annecy seit Anfang 2020 schwer getroffen. Mehrere Entscheidungen wie Einschließungsmaßnahmen und Ausgangssperren helfen, die Auswirkungen zu begrenzen.

Im Gange

Seit dem 3. Mai 2021 läuft die von der Regierung vorgesehene Dekonfinitionsphase nach einem genauen Zeitplan, der bis zum 30. Juni 2021 läuft. Sie hängt von der Entwicklung der Gesundheitssituation ab. Im Falle einer Verschlechterung werden territoriale Anpassungen vorgenommen.

Die Gesundheitskrise durch das Coronavirus

Das Covid-19-Virus wird Anfang 2020 in unserem Land gesichtet. Es stammt aus der chinesischen Provinz Wuhan. Die Krankheit ist hochansteckend und verursacht folgende Symptome: Husten, Fieber, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns in den weniger schweren Formen. Manche Erkrankte entwickeln jedoch eine schwere Form der Krankheit, die sie auf die Intensivstation eines Krankenhauses bringen kann. In einigen Fällen kann es dann zum Tod kommen. Bei diesen Patienten treten häufig Anzeichen von Komorbidität wie Herzinsuffizienz, Diabetes und Bluthochdruck auf. Auch das Alter ist ein Risikofaktor. Patienten über 75 Jahre haben ein höheres Risiko, eine schwere Form von Covid-19 zu erleiden.

Einschluss vom 3. April 2021 bis zum 2. Mai 2021

In seiner Fernsehansprache vom 31. März 2021 kündigte der Präsident der Republik an, dass Frankreich für den Zeitraum vom 3. April 2021 bis zum 2. Mai 2021 in ein drittes Containment eintreten wird. Die Haute-Savoie und damit auch die Stadt Annecy befanden sich bereits unter verstärkter Überwachung. Diese Maßnahme beinhaltet ein Verbot von Non-Food-Märkten, Trödelmärkten und Flohmärkten. Darüber hinaus ist der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum verboten. Der Präfekt von Haute-Savoie hat auch das Abspielen von verstärkter Musik im öffentlichen Raum verboten. Versammlungen von mehr als sechs Personen sind ebenfalls verboten.

Diese neue Einschließung beruht auf folgenden Maßnahmen:

  • Auf schulischer Ebene: Am 5. April eine Woche Unterricht zu Hause für Schulen, Collèges und Lycées. Am 12. April zwei Wochen Ferien für alle drei Schulzonen. Am 26. April Rückkehr in die Schule für Kindergärten und Grundschulen. Unterricht zu Hause für die Sekundarschulen und Gymnasien. Am 3. Mai: Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Collèges und Lycées.
  • InBezug auf Reisen: Aufrechterhaltung der Ausgangssperre von 19 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Verbot von Reisen überregional und über 10 km vom Wohnort entfernt, außer aus zwingenden Gründen. Erstellen Sie auf der Website des Innenministeriums Ihre obligatorische Ausgehbescheinigung, indem Sie Ihre Identität, Ihre Adresse, die Uhrzeit und den zwingenden Grund angeben. Eine Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn Sie sich weniger als 10 km von Ihrem Wohnort entfernt aufhalten. Das Osterwochenende ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen. Der Premierminister wird voraussichtlich ankündigen, dass das Verbot, mehr als 10 km von seinem Wohnort entfernt zu fahren, ab dem 3. Mai 2021 aufgehoben wird.
  • Auf derEbene der Geschäfte: Ab Samstag, den 3. April, um Mitternacht sind 150 000 Geschäfte geschlossen.
    Die einzigen Geschäfte, die öffnen dürfen, sind die folgenden: Bäckereien, Konditoreien und Süßwarengeschäfte, Verkäufer und Reparaturen von Computern und Telekommunikationsgeräten, Tabakläden und Verkäufer von elektronischen Zigaretten, Banken und Versicherungen, Bestattungsdienste, Wäschereien und Färbereien, Stoffläden, Buch- und Plattenhändler, Zeitungs- und Schreibwarenhändler, Friseursalons, Optiker, Apotheken, Verkäufer von medizinischen und orthopädischen Artikeln, Blumenläden und Gartencenter, Schuhmachereien, Schokoladengeschäfte, Autohäuser mit Terminvereinbarung, Immobilienbesichtigungen, Kfz-Werkstätten, Fahrradhändler und -reparaturen, Autovermietungen, Tankstellen, Baumärkte und Eisenwarengeschäfte, Minimärkte, Supermärkte und Hypermärkte, Geschäfte für Tiefkühlkost, Obst- und Gemüseläden, Geschäfte für Tierbedarf, Geschäfte für landwirtschaftlichen Bedarf, Metzgereien und Wurstwarengeschäfte, Geschäfte für Kinderpflege mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² und Fischgeschäfte. Einkaufszentren mit einer Fläche von mehr als 10 000 m² bleiben mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, des öffentlichen Dienstes und von Apotheken geschlossen. Click and Collect ist in Einkaufsgalerien nicht erlaubt.
  • Auf Unternehmensebene: Alle Maßnahmen, die den Wirtschaftsakteuren und ihren Beschäftigten helfen, bleiben in Kraft. Die Telearbeit muss systematisiert werden.

Ausgangssperre ab dem 20. März 2021 auf 19 Uhr verschoben.

Premierminister Jean Castex kündigte am 18. März 2021 die Sperrung mehrerer französischer Regionen an, darunter die Île-de-France und die Alpes-Maritimes. Insgesamt sind 16 Departements betroffen. Hochsavoyen ist nicht betroffen. Die Umstellung auf die Sommerzeit hat die Regierung jedoch dazu veranlasst, die Anfangszeit der Ausgangssperre zu ändern. Sie beginnt um 19 Uhr und endet um 6 Uhr morgens ab Samstag, dem 20. März 2021.

Ausgangssperre ab dem 16. Januar 2021 auf 18 Uhr vorverlegt

Nach den Weihnachtsfeiertagen begannen sich die Indikatoren, die den Grad der Coronavirus-Pandemie in Frankreich messen, zu verschlechtern, insbesondere in der Region Grand Est de France. In 15 Departements war die Sperrstunde auf 18 Uhr vorverlegt worden. Seit Anfang des Jahres steigt die Positivrate der Tests rasch an und vor allem die Inzidenzrate übersteigt lokal 200 Fälle pro 100.000 Einwohner. Dieses Kriterium wurde von der Regierung für die Vorverlegung der Sperrstunde herangezogen. Am 10. Januar lag die Zahl in Hochsavoyen bei 225.

Nach den Erklärungen von Jean Castex vom 7. Januar 2021 waren 10 neue Departements von der Verlängerung der Ausgangssperre auf 18 Uhr ab Sonntag, dem 10. Januar, betroffen. Dazu sollte auch Haute-Savoie gehören. Die Regierung forderte die Präfektur von Haute-Savoie auf, eine Beratungssitzung mit den gewählten Vertretern abzuhalten, um diese Möglichkeit zu bewerten. Doch selbst wenn die Regierung die Ausgangssperre auf 18 Uhr vorverlegen wollte, hörten die gewählten Volksvertreter nicht darauf. Nach einem Tag des Wartens auf Seiten der Bevölkerung war am Ende des Tages schließlich keine Maßnahme verabschiedet worden, sodass die Sperrstunde unverändert blieb – aber wie lange noch?

Der Premierminister meldete sich am 14. Januar aufgrund der Verschlechterung der Gesundheitsbedingungen zu Wort. Ab Samstag, dem 16. Januar 2021, gilt in Annecy wie in ganz Frankreich eine erweiterte Ausgangssperre von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens.

Geschichte der Einschließungen und Ausgangssperren in Annecy

Seit Beginn der Pandemie wurden in Frankreich strenge Maßnahmen zur Einschränkung des Personenverkehrs ergriffen, um die Interaktionen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen. Die Eind ämmung ist die strengste Maßnahme. Sie verbietet das Verlassen des Hauses über einen begrenzten Umkreis hinaus, nicht unbedingt notwendige Geschäfte werden geschlossen. Die Ausgangssperre verbietet den Personenverkehr zwischen bestimmten Uhrzeiten, die Geschäfte sind zu diesen Zeiten geschlossen.

Die Einschließungen

  • Erster Einschluss vom 17. März bis 10. Mai 2020,
  • Zweiter Einschluss vom 30. Oktober bis 14. Dezember 2020,
  • Dritter Einschluss vom 3. April 2021 bis zum 2. Mai 2021.

Die Ausgangssperren

  • Erste Ausgangssperre vom 17. Oktober bis 29. Oktober 2020 von 21 Uhr bis 5 Uhr.
  • Zweite Ausgangssperre vom 15. Dezember 2020 bis 15. Januar 2020 von 20:00 bis 6:00 Uhr. Der Beginn der Ausgangssperre wird ab Samstag, dem 16. Januar 2021, auf 18 Uhr vorverlegt. Die Ausgangssperre wird ab Samstag, dem 20. März, auf 19 Uhr verschoben, um der Umstellung auf die Sommerzeit Rechnung zu tragen. Die zweite Ausgangssperre wird bei der dritten Einschließung verlängert. Die Ausgangssperre wird am 9. Juni auf 23 Uhr verschoben und am 20. Juni 2021 wieder aufgehoben.

Der Zeitplan für die Einschließung

Dieser Zeitplan gliedert sich in vier Phasen:

Montag, 3. Mai 2021:

  • Aufrechterhaltung der Ausgangssperre und der Telearbeit,
  • Status quo bei den Geschäften
  • Wiedereröffnung der Collèges mit halber Klassenstärke für die Klassen 4e und 3e in den 15 Departements, in denen das Virus stärker zirkuliert.
  • Wiedereröffnung der Gymnasien mit halber Klassenstärke.
  • Ende der Bescheinigung für Tagesreisen

Am Mittwoch, den 19. Mai 2021

  • Wiedereröffnung der Sportstätten im Freien und in Hallen für Zuschauer (800 in Hallen, 1000 im Freien),
  • Wiederaufnahme von Sportaktivitäten in Hallen und im Freien mit angepassten Protokollen,
  • Versammlungen von mehr als 10 Personen verboten,
  • Verschiebung der Ausgangssperre auf 21 Uhr,
  • Beibehaltung der Telearbeit,
  • Wiedereröffnung aller Geschäfte,
  • Wiedereröffnung der Terrassen von Restaurants und Bars, Tisch mit maximal 6 Personen,
  • Wiedereröffnung von Museen, Denkmälern, Kinos, Theatern und Veranstaltungsräumen mit sitzendem Publikum (800 Personen innen, 1000 Personen außen).

Mittwoch, 9. Juni 2021 :

  • Wiedereröffnung von Sporthallen mit Ausweitung der Sportarten auf Kontaktsportarten im Freien und kontaktlose Sportarten in geschlossenen Räumen,
  • Wiedereröffnung der Ausstellungen und Messen, Möglichkeit für bis zu 5 000 Personen (mit Sanitärpass),
  • Empfang von Touristen aus dem Ausland (mit Gesundheitspass),
  • Die Ausgangssperre wird auf 23 Uhr verschoben,
  • Flexibilisierung der Telearbeit,
  • Wiedereröffnung von Cafés und Restaurants mit Tischen für bis zu sechs Personen,
  • Möglichkeit, in Kulturstätten und Sporteinrichtungen bis zu 5 000 Personen unterzubringen (mit Gesundheitspass).

Am Donnerstag, den 17. Juni 2021 :

  • Das Tragen einer Maske ist im Freien nicht mehr vorgeschrieben, bleibt aber bei Ansammlungen von mehr als 10 Personen, auf Märkten und auf den Tribünen eines Stadions sowie an “überfüllten” Orten weiterhin vorgeschrieben.

Sonntag, den 20. Juni 2021 :

  • Abschaffung der Ausgangssperre.

Mittwoch, 30. Juni 2021 :

  • Zugang zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern im Freien und in geschlossenen Räumen möglich (mit Gesundheitspass),
  • Diskotheken bleiben geschlossen,
  • Ende der Höchstzahlen je nach örtlicher Gesundheitslage in Einrichtungen mit Publikumsverkehr mit Beibehaltung der Barrieregesten und der sozialen Distanzierung.