Ab dem 1. November jedes Jahres mรผssen Fahrzeuge, die vom 1. November bis zum 31. Mรคrz in der Region Haute-Savoie verkehren, gemรคร einem am 18. Oktober 2020 im Journal Officiel verรถffentlichten Dekret zwingend mit vier Winterreifen oder abnehmbaren Gleitschutzvorrichtungen (Metallschneeketten, Hybridketten, Textilketten, Schneesocken) ausgestattet sein. Entschlรผsselung dieser Regelung, die bald auf nationalem Boden in Kraft tritt.
Das gesamte Straรennetz ist betroffen
Die Prรคfekten aller Departements, die in den Bergmassiven liegen, haben sich mit viel Herzblut auf eine genaue Liste der Ortschaften und Straรen geeinigt, die fรผr die Winterreifen- oder Schneekettenpflicht in Frage kommen. Das neue Dekret soll die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewรคhrleisten und schรผtzen und Staus verhindern, wenn im Winter Schnee fรคllt oder die Straรen vereist sind.
Dasgesamte Straรennetz des Departements Haute-Savoie ist von dieser neuen Regelung betroffen, die in den kรคltesten Monaten, d. h. vom 1. November jedes Jahres bis zum 31. Mรคrz des Folgejahres, in Kraft treten wird. Die Verordnung gilt sowohl fรผr Anwohner als auch fรผr Autofahrer, die durch die betroffenen Departements, darunter auch Haute-Savoie, fahren. Autofahrer, die nach Annecy fahren, mรผssen sich also an die neue Regelung halten.
Sind nur die Bewohner der Region Haut-Savoyen betroffen?
Diese Vorschrift ist nicht nur auf Savoyen beschrรคnkt, sondern wird auch in den wichtigsten Bergregionen Frankreichs in Kraft treten. Abgesehen von den Einwohnern von Hochsavoyen ist eine ganze Reihe von Bรผrgern, die in Frankreich leben, von diesem neuen Dekret betroffen, und zwar ab dem 1. November dieses Jahres. Die Pflicht betrifft 48 Departements, von den Alpen รผber die Vogesen, den Jura, Korsika und das Zentralmassiv bis hin zu den Pyrenรคen.
In der benachbarten Schweiz sind Winterreifen und Schneeketten auf den Straรen nicht vorgeschrieben. Der Fahrer muss jedoch jederzeit die Kontrolle รผber sein Fahrzeug behalten. Bei einem Unfall und fehlender Ausrรผstung auf Schnee kann die Versicherung ihre Deckung kรผrzen.
Erfahren Sie mehr รผber Gesetzestexte und Referenzen.
Dekret Nr. 2020-1264 vom 16. Oktober 2020 รผber die Ausrรผstungspflicht bestimmter Fahrzeuge in der Winterzeit Gesetz Nr. 2016-1888 vom 28. Dezember 2016 zur Modernisierung, Entwicklung und zum Schutz der Berggebiete .
Schnee-, Winter- oder Kettenreifen: Fรผr welche Fahrzeugkategorien?
In den von den Prรคfekten der Departements festgelegten Gebieten sind die Fahrzeuge, die ab dem 1. November dieses Jahres und wรคhrend jeder Winterperiode zwingend mit abnehmbaren Gleitschutzvorrichtungen ausgestattet sein mรผssen, folgende:
- leichte Fahrzeuge
- leichte Nutzfahrzeuge
- Wohnmobile
- Reisebusse
- schwere Nutzfahrzeuge (mit Anhรคnger oder Sattelauflieger)
Zur Information: Laut dem im Oktober 2020 im Journal Officiel verรถffentlichten Dekret wurden die von der neuen Regelung betroffenen Fahrzeuge in vier Kategorien eingeteilt:
- Fahrzeuge der Kategorien M1 und N1 (Hรถchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen).
- Fahrzeuge der Klassen M2 (Gewicht bis zu 5 Tonnen) und M3 (Gewicht รผber 5 Tonnen).
- Fahrzeuge der Klassen N2 (Hรถchstgewicht รผber 3,5 Tonnen und bis zu 12 Tonnen) und N3 (Hรถchstgewicht รผber 12 Tonnen), die ohne Anhรคnger oder Sattelanhรคnger fahren.
Die ab dem 1. November vorgeschriebene Ausrรผstung
Besitzer von leichten Fahrzeugen, Nutzfahrzeugen und Wohnmobilen, die eine Bergstraรe befahren, haben zwei Mรถglichkeiten:
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- Vier Winterreifen aufziehen (gekennzeichnet mit “M+S”, “M.S” oder “M&S” mit der Kennzeichnung 3PMSF- zulรคssig bis November 2024).
- Abnehmbare Gleitschutzvorrichtungen (Metall-Schneeketten, Hybridketten, Textilketten, Schneesocken) fรผr mindestens zwei Antriebsrรคder des Fahrzeugs mitfรผhren.
Dieselben Verpflichtungen gelten fรผr Lkw ohne Anhรคnger oder Sattelauflieger sowie fรผr Reisebusse und Busse in Berggebieten. Parallel dazu mรผssen Lkw mit Anhรคnger oder Auflieger mindestens zwei Antriebsrรคder zusรคtzlich zu den Winterreifen mit Schneeketten ausstatten.
Fahrzeuge, die mit Spike- oder Spikes-Reifen ausgestattet sind, um auf verschneiten Straรen zu fahren, wรคren von diesen Verpflichtungen jedoch nicht betroffen.
Winterausrรผstung: Verkehrsschilder รคndern sich
Bisher war in Frankreich auf verschneiten Bergstraรen mit Schneekettenpflicht-Schildern nur eine spezielle Ausrรผstung vom Typ Kette vorgeschrieben.
Dieses kreisfรถrmige, blaue Schild ist in der Straรenverkehrsordnung mit “B26 รฉquipements spรฉciaux obligatoires” codiert. Umgekehrt kann das gleiche Schild mit dem Code “B44” mit einer schrรคg verlaufenden roten Linie zu sehen sein, um das Ende der Schneekettenpflicht zu markieren.
Beginn und Ende der Zonen durch neue Schilder markiert
Gemรคร einem am 10. Juli 2021 im Journal Officiel verรถffentlichten Erlass wird der Beginn und das Ende der Winterreifenzonen zwischen dem 1. November jedes Jahres und dem 31. Mรคrz des Folgejahres durch eine neue Beschilderung gekennzeichnet.
So heiรt das neue Eingangsschild fรผr die Ausrรผstungspflicht in der Wintersaison nun “B58” und hat eine rechteckige Form mit schwarzer Schrift, weiรem Hintergrund und rotem Listerel. Dieser kรถnnte unter anderem durch Schilder des Typs M11b1 ergรคnzt werden, in denen die Anwendungsdaten des Dekrets genannt werden.
In dem Erlass wird das Schild, das die Zone der Winterausrรผstungspflicht verlรคsst, mit “B58” bezeichnet. Dieses ist mit einer schwarzen Leiste eingefasst, hat eine rechteckige Form und verfรผgt insbesondere รผber einen weiรen Hintergrund.
Die beiden neuen Schilder zeigen einen Berg, der die Art der Zone symbolisiert, Winterreifen mit alpinen Markierungen und Koffer mit Ketten.