Obligatorische Schneereifen in Hochsavoyen

Ab dem 1. November jedes Jahres müssen Fahrzeuge, die vom 1. November bis zum 31. März in der Region Haute-Savoie verkehren, gemäß einem am 18. Oktober 2020 im Journal Officiel veröffentlichten Dekret zwingend mit vier Winterreifen oder abnehmbaren Gleitschutzvorrichtungen (Metallschneeketten, Hybridketten, Textilketten, Schneesocken) ausgestattet sein. Entschlüsselung dieser Regelung, die bald auf nationalem Boden in Kraft tritt.

Das gesamte Straßennetz ist betroffen

Die Präfekten aller Departements, die in den Bergmassiven liegen, haben sich mit viel Herzblut auf eine genaue Liste der Ortschaften und Straßen geeinigt, die für die Winterreifen- oder Schneekettenpflicht in Frage kommen. Das neue Dekret soll die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleisten und schützen und Staus verhindern, wenn im Winter Schnee fällt oder die Straßen vereist sind.

Dasgesamte Straßennetz des Departements Haute-Savoie ist von dieser neuen Regelung betroffen, die in den kältesten Monaten, d. h. vom 1. November jedes Jahres bis zum 31. März des Folgejahres, in Kraft treten wird. Die Verordnung gilt sowohl für Anwohner als auch für Autofahrer, die durch die betroffenen Departements, darunter auch Haute-Savoie, fahren. Autofahrer, die nach Annecy fahren, müssen sich also an die neue Regelung halten.

Sind nur die Bewohner der Region Haut-Savoyen betroffen?

Diese Vorschrift ist nicht nur auf Savoyen beschränkt, sondern wird auch in den wichtigsten Bergregionen Frankreichs in Kraft treten. Abgesehen von den Einwohnern von Hochsavoyen ist eine ganze Reihe von Bürgern, die in Frankreich leben, von diesem neuen Dekret betroffen, und zwar ab dem 1. November dieses Jahres. Die Pflicht betrifft 48 Departements, von den Alpen über die Vogesen, den Jura, Korsika und das Zentralmassiv bis hin zu den Pyrenäen.

In der benachbarten Schweiz sind Winterreifen und Schneeketten auf den Straßen nicht vorgeschrieben. Der Fahrer muss jedoch jederzeit die Kontrolle über sein Fahrzeug behalten. Bei einem Unfall und fehlender Ausrüstung auf Schnee kann die Versicherung ihre Deckung kürzen.

Erfahren Sie mehr über Gesetzestexte und Referenzen.

Dekret Nr. 2020-1264 vom 16. Oktober 2020 über die Ausrüstungspflicht bestimmter Fahrzeuge in der Winterzeit Gesetz Nr. 2016-1888 vom 28. Dezember 2016 zur Modernisierung, Entwicklung und zum Schutz der Berggebiete .

Schnee-, Winter- oder Kettenreifen: Für welche Fahrzeugkategorien?

In den von den Präfekten der Departements festgelegten Gebieten sind die Fahrzeuge, die ab dem 1. November dieses Jahres und während jeder Winterperiode zwingend mit abnehmbaren Gleitschutzvorrichtungen ausgestattet sein müssen, folgende:

  • leichte Fahrzeuge
  • leichte Nutzfahrzeuge
  • Wohnmobile
  • Reisebusse
  • schwere Nutzfahrzeuge (mit Anhänger oder Sattelauflieger)

Zur Information: Laut dem im Oktober 2020 im Journal Officiel veröffentlichten Dekret wurden die von der neuen Regelung betroffenen Fahrzeuge in vier Kategorien eingeteilt:

  • Fahrzeuge der Kategorien M1 und N1 (Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen).
  • Fahrzeuge der Klassen M2 (Gewicht bis zu 5 Tonnen) und M3 (Gewicht über 5 Tonnen).
  • Fahrzeuge der Klassen N2 (Höchstgewicht über 3,5 Tonnen und bis zu 12 Tonnen) und N3 (Höchstgewicht über 12 Tonnen), die ohne Anhänger oder Sattelanhänger fahren.

Die ab dem 1. November vorgeschriebene Ausrüstung

Besitzer von leichten Fahrzeugen, Nutzfahrzeugen und Wohnmobilen, die eine Bergstraße befahren, haben zwei Möglichkeiten:

    • Vier Winterreifen aufziehen (gekennzeichnet mit “M+S”, “M.S” oder “M&S” mit der Kennzeichnung 3PMSF- zulässig bis November 2024).
    • Abnehmbare Gleitschutzvorrichtungen (Metall-Schneeketten, Hybridketten, Textilketten, Schneesocken) für mindestens zwei Antriebsräder des Fahrzeugs mitführen.

Dieselben Verpflichtungen gelten für Lkw ohne Anhänger oder Sattelauflieger sowie für Reisebusse und Busse in Berggebieten. Parallel dazu müssen Lkw mit Anhänger oder Auflieger mindestens zwei Antriebsräder zusätzlich zu den Winterreifen mit Schneeketten ausstatten.

Fahrzeuge, die mit Spike- oder Spikes-Reifen ausgestattet sind, um auf verschneiten Straßen zu fahren, wären von diesen Verpflichtungen jedoch nicht betroffen.

Winterausrüstung: Verkehrsschilder ändern sich

Bisher war in Frankreich auf verschneiten Bergstraßen mit Schneekettenpflicht-Schildern nur eine spezielle Ausrüstung vom Typ Kette vorgeschrieben.

Dieses kreisförmige, blaue Schild ist in der Straßenverkehrsordnung mit “B26 équipements spéciaux obligatoires” codiert. Umgekehrt kann das gleiche Schild mit dem Code “B44” mit einer schräg verlaufenden roten Linie zu sehen sein, um das Ende der Schneekettenpflicht zu markieren.

Beginn und Ende der Zonen durch neue Schilder markiert

Gemäß einem am 10. Juli 2021 im Journal Officiel veröffentlichten Erlass wird der Beginn und das Ende der Winterreifenzonen zwischen dem 1. November jedes Jahres und dem 31. März des Folgejahres durch eine neue Beschilderung gekennzeichnet.

So heißt das neue Eingangsschild für die Ausrüstungspflicht in der Wintersaison nun “B58” und hat eine rechteckige Form mit schwarzer Schrift, weißem Hintergrund und rotem Listerel. Dieser könnte unter anderem durch Schilder des Typs M11b1 ergänzt werden, in denen die Anwendungsdaten des Dekrets genannt werden.

In dem Erlass wird das Schild, das die Zone der Winterausrüstungspflicht verlässt, mit “B58” bezeichnet. Dieses ist mit einer schwarzen Leiste eingefasst, hat eine rechteckige Form und verfügt insbesondere über einen weißen Hintergrund.

signalisation pneusDie beiden neuen Schilder zeigen einen Berg, der die Art der Zone symbolisiert, Winterreifen mit alpinen Markierungen und Koffer mit Ketten.